Staat und Religion – was trennt und was verbindet
Im Rahmen des Konveniats am 5. März 2026 konnte Balleimeister PD Dr. Helmut Wohnout als Vortragenden zu dem Thema „Staat und Religion – was trennt und was verbindet“ Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal begrüßen.
Dem einleitenden Gottesdienst stand Hochmeister Frank gemeinsam mit dem Geistlichen Assistenten der Ballei und designierten Generalvikar der Erzdiözese Wien, Confrater Andreas Kaiser, vor. In seiner Homilie führte Hochmeister Frank auf das spannende Thema des Konveniats hin. Die Geschichte von Lazarus und dem reichen Mann, der im Jenseits darum bittet, dass seine Brüder gewarnt werden, diene als Weckruf in der Fastenzeit. Um es mit Dietrich Bonhoeffer auszudrücken: „Wir müssen bereit werden, uns von Gott unterbrechen zu lassen.“
Universitätsprofessor Dr. Mazal erklärte am Beginn seines Vortrages einige Bestimmungen im positiven Recht, insbesondere aus dem StGG 1867, dem Staatsvertrag von St. Germain sowie der EMRK, und leitete dann über zum Begriff der Weltanschauung, die das Ganze des Weltgeschehens und die Stellung des Einzelnen samt Deutungsmuster zum Inhalt hat. Auch historische Aspekte wurden in den Vortrag eingebaut. Moral bedeutet vor allem Sitte, Gewohnheit, Gebräuche. Daraus leitet sich auch für Religionen einiges ab. Schon im Judentum wurden auch Autoritäten hinterfragt, wenn beispielsweise David von Prophetenseite heftig kritisiert wurde. Später einmal wird das als Gewaltenteilung bezeichnet. Religion kann provozieren, wie die Vertreibung der Händler aus dem Tempel durch Jesus beweist. Gleichzeitig wird von einem Reich gesprochen, das nicht von dieser Welt ist. Gott ist eben nicht mit der staatlichen Gestaltungsmacht gleichzusetzen. Interessant ist, dass Religionen, selbst wenn sie staatlicherseits verboten wurden, nie verschwunden sind. Wohl deshalb, weil man Menschen, die inspiriert sind, Religion nicht verbieten kann. Der Referent erläuterte weiters, dass in Österreich Staat und Kirche getrennt sind, aber das gegenseitige Verhältnis von wechselseitigem Respekt und Willen zur Zusammenarbeit geprägt ist. Es entspricht dem Konzept einer kritisch-loyalen Kooperation. Eine Veränderung würde auch den staatlichen Einblick auf die Tätigkeiten von Religionsgemeinschaft verändern. Der Staat möge kulturelle Ausprägungen religiöser Traditionen genauso achten wie Gläubige demokratisch zustande gekommene Gesetze zu achten haben. Trennendes sieht er in den unterschiedlichen Fundamenten und Verhaltensregeln. Verbindendes liege in der Entfaltung des Einzelnen und der Gestaltung der Gesellschaft. Staat und Religion sind im Sinne einer Kohäsion aufeinander angewiesen, so der Sukkus des Vortrags und der sich daran anschließenden lebhaften Diskussion.
Der Abend wurde von den anwesenden Confratres genutzt, um dem wieder gewählten Hochmeister zu gratulieren und die Gespräche bei Brötchen und einem Gläschen ausklingen zu lassen.
Dr. Ulrich Voit FamOT